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Neues Infektionsschutzgesetz greift ab dem 1. Mai

Während gewöhnlich die ersten Damen und die ersten Herren zum 1. Mai-Turnier laden sind in diesem Jahr durch die Senatsbeschlüsse weitere Regelungen für den Trainingsbetrieb der SCC Hockeyabteilung getroffen worden:

  • Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs, das bedeutet nur bis einschließlich 13 Jahre, dürfen im Freien in Gruppen von maximal 5 Kindern ohne Kontakt trainieren
  • Mit einem negativen Corona-Test (der vor der Traingseinheit durchgeführt wird) ist einem Trainer*in die Betreuung von bis zu vier 5er-Gruppen möglich
  • Die eingeteilten Gruppen dürfen sich nicht vermischen
  • Pro Halbfeld sind bis zu 4 Gruppen á 5 Kinder erlaubt - für ein Großfeld bedeutet das, dass bis zu 8 Gruppen á 5 Kindern kontaktfrei Sport treiben dürfen


Weiterhin gilt:

  • Die Abstandsregelung von 1,5 Metern ist zu jeder Zeit (Ausnahme: während der Sportausübung selbst) einzuhalten.
  • Eltern dürfen sich nach wie vor nicht auf der Sportanlage aufhalten.
  • Sowohl auf als auch vor der Sportanlage sind Gruppenbildungen von Eltern zu vermeiden.

Die Trainer kontaktieren Euch zur Umsetzung der Maßnahmen. Sollten Kinder Symptome von COVID aufweisen, bitte bringt sie auf keinen Fall zum Training.

Bitte haltet diese Regelungen undbedingt ein, da wir nur so die reibungslose Durchführung des Trainingsbetriebes gewährleisten können.