Weitere Beschränkung für den Hockeysport bis 30. November
Der Senat hat am Wochenende erneut Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen. Das bedeutet folgendes für die SCC-Sportanlagen:
Unterhalb der Profiligen wird der Sport vom 2. November 2020 bis einschließlich 30. November 2020 eingestellt. Es gelten Ausnahmen:
Auf den ungedeckten Sportanlagen dürfen Kinder bis zum zwölften Lebensjahr in einer Gruppe bis maximal zehn Kindern und eine betreuende Person dem Sport nachgehen. Für die Ausübung dieses Sports gibt es keine Einschränkungen. Sie dürfen also beispielsweise auch Fußball spielen. Auf einem Großspielfeld kann der Platz maximal geviertelt werden. Gegebenenfalls sind hierzu entsprechend Pylonen zur Abgrenzung zu verwenden. Somit sind bei einem Fußball-Spielfeld je ¼-Einheit zehn Kinder + ein Betreuer zulässig. Das bedeutet auf einem Großspielfeld also 40 Kinder + vier Betreuer. Eine Durchmischung der Gruppen untereinander ist nicht zulässig. Die Kinder dürfen also nicht zwischen den Gruppen wechseln. Die Kontrolle, ob die Kinder bis zu zwölf Jahren alt sind, obliegt den Verantwortlichen der Sportvereine selbst.
Alle Sporthallen („gedeckte Sportanlagen“) bleiben geschlossen, außer für den Schulsport. Da der Schulsport in der Regel um 16:00 Uhr endet, werden dann die Sporthallen, in denen Schulsport stattgefunden hat, geschlossen. Sollte der Schulsport früher enden, schließen besagte Einrichtungen entsprechend dem Ende der letzten Schulsporteinheit.
Diese weiteren grundsätzliche Vorgaben sollten einzuhalten/anzuwenden sind:
Die Belegungs- und Trainingspläne behalten weiterhin uneingeschränkt ihre Gültigkeit – unter Beachtung und Einhaltung der zuvor genannten Bedingungen und natürlich nur für die erlaubten Altersgruppen!
Die gleichzeitige Anwesenheit, das Zuschauen und sonstige Aktivitäten von Eltern oder sonstigen Betreuungspersonen ist nicht zulässig. Sie haben die Sportanlage bitte zu verlassen. Wenn möglich sollten die Kinder am Eingang verabschiedet werden und diese den Platz bzw. die Kabine eigenständig aufsuchen. Natürlich kann das Kind auch am Platz der Aufsichtsperson übergeben werden. Danach muss die Anlage aber wieder unverzüglich verlassen werden. Die Kinder sollten vorzugsweise schon in Trainingssachen zur Anlage kommen und diese dann darin auch wieder verlassen.
Nach 20:00 Uhr erfolgt keine Trainingsbeleuchtung mehr. Das heißt der Sportbetrieb wird beendet und die ungedeckte Sportanlage schließt.
Weitere Informationen zum Trainingsbetrieb sind über das Vereinsinformationssystem versendet worden.