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Arbeitsstunden

Jedes aktive Mitglied (außer Trainer, Betreuer oder Schiedsrichter) über 18 Jahre und diejenigen, die im laufendem Beitragsjahr 18 Jahre alt werden, müssen mindestens vier (4) Arbeitsstunden ableisten. Dies ist möglich beim Streckendienst SCC-Halb-, Skater-, Marathon, beim Auf- und Abbau beim Bärchencup und anderen offiziellen Veranstaltungen sowie Turnieren der Hockeyabteilung. 

Für die Mitglieder der 1. Damen und der 1. Herren Teams besteht die Möglichkeit, die Arbeitsstunden durch die fachkundige, aktive Begleitung von mindestens 2 Trainingseinheiten von Kinder- oder Jugendmannschaften pro Jahr - nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Trainer - abzuleisten.   

Die Arbeitsstunden müssen bis spätestens 15.11. des laufenden Kalenderjahres absolviert und online vom Mitglied über folgenden Link eingereicht werden:  https://eveeno.com/arbeitsstunden.

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 20,- € pro Stunde bzw. maximal 80,- € am Anfang des kommenden Jahres dem Mitglied in Rechnung gestellt.