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Aufgepasst: Schüler/Studenten über 18 Jahre

Um für das kommende Beitragsjahr in die BKL 04 eingestuft werden zu können, müssen die Mitglieder bis 30.11. des laufenden Jahres eine Schul- oder Studienbescheinigung bei der Kassenwartin vorlegen. Ansonsten werden sie als Vollmitglieder für das darauffolgende Jahr eingestuft. Werden die Bescheinigungen später vorgelegt und dadurch Stornierungen oder neue Rechnungen fällig, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,--€ erhoben.